Barrierefreiheitserklärung
NEO Digital – Erich Nigg ist bestrebt, die LeoFlex-Website im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (insbesondere dem European Accessibility Act sowie den darauf beruhenden nationalen Umsetzungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die LeoFlex-Website und die Web-Oberflächen der LeoFlex-App.
Unser Anspruch
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen
- Vollständige Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus
- Skip-Links und semantische Landmarken (
header,nav,main,footer) - Ausreichende Farbkontraste in Light- und Darkmode
- Reduzierte Bewegung, wenn Ihr System das wünscht (
prefers-reduced-motion) - Mindestgröße 44 px für Bedienelemente
- Alternativtexte für Bilder und korrekte Überschriftenhierarchie
- Responsive Darstellung bis 320 px Breite
Bekannte Einschränkungen
Diese Erklärung wird laufend aktualisiert; derzeit sind uns keine wesentlichen Einschränkungen bekannt. Einwilligungsbasiert geladene Drittinhalte (z. B. der KI-Chat „Leo" sowie nach Einwilligung geladene Analyse-Dienste) liegen nur eingeschränkt in unserem Einfluss; festgestellte Barrieren beheben wir zeitnah. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Feedback & Kontakt
Ihnen fällt eine Barriere auf oder Sie benötigen Informationen in zugänglicher Form? Melden Sie sich gerne unter support@leoflex.io – wir kümmern uns zeitnah darum.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Mitteilung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden – in Österreich je nach Geltungsbereich die Beschwerdestelle der FFG (Websites und Apps öffentlicher Stellen) bzw. für Angebote privater Anbieter nach dem Barrierefreiheitsgesetz die zuständige Behörde; beratend unterstützt die Behindertenanwaltschaft.